Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung (
Brauchwasser-Solaranlage) beträgt:
500 €Zusatzförderungen
Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage
Kombinationsbonus
Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: | 500 € |
...mit einem Wärmenetz: | 500 € |
...mit einem Kesseltausch: | 500 € |
Gebäudeeffizienzbonus
zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2),
hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.
Optimierungsmaßnahme
Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).
-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.
-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach
Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung (Brauchwasser-Solaranlage) beträgt:
50 €/m² BruttokollektorflächeZusatzförderungen
Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage
Kombinationsbonus
Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: | 500 € |
...mit einem Wärmenetz: | 500 € |
...mit einem Kesseltausch: | 500 € |
Gebäudeeffizienzbonus
zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.
Optimierungsmaßnahme
Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).
-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.
-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Bei Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen erhält man vom BAFA 50 €/m² zusätzlicher BruttokollektorflächeKombinationsbonusInfo:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €...mit einem Wärmenetz: 500 €...mit einem Kesseltausch: 500 €