Förderungen von thermischen Solaranlagen

Bei der Nutzung erneuerbarer Energien über eine thermische Solaranlage, werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderungen vergeben. Die BAFA bezuschusst die Erweiterung oder Errichtung von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, zusätzlichen Heizungsunterstützung, solarer Kälteerzeugung, Bereitstellung von Prozesswärme und bei Zuführung von Wärme oder Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz. Der Mindestförderbetrag beläuft sich dabei auf 2.000 €. Für eine Solareanlage zur Brauchwassererwärmung liegt die Mindestförderhöhe bei 500 €.Außerdem ist es möglich bei der Anschaffung über die KfW-Bankengruppe zinsgünstige Kredite zu erhalten. Die KfW- Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet Fördermöglichkeiten für Energiesparmaßnahmen. Weitere Möglichkeiten bietet dazu noch die DKB Energie, auch diese deutsche Kreditbank bietet zinsgünstige Kredite bei der Anschaffung einer thermischen Solaranlage. In den folgenden Artikeln sind wir auf diese Themen genauer eingegangen, damit Sie die Unterschiede erkennen und wissen, worauf Sie bei der Anschaffung achten sollten.

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Solaranlage zur Brauchwassererwärmung

Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung (Brauchwasser-Solaranlage) beträgt: 500 €

Zusatzförderungen

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €
...mit einem Wärmenetz: 500 €
...mit einem Kesseltausch: 500 €

Gebäudeeffizienzbonus

zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

Optimierungsmaßnahme

Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung (Brauchwasser-Solaranlage) beträgt: 50 €/m² Bruttokollektorfläche

Zusatzförderungen

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €
...mit einem Wärmenetz: 500 €
...mit einem Kesseltausch: 500 €
 

Gebäudeeffizienzbonus

zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

Optimierungsmaßnahme

Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Bei Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen erhält man vom BAFA 50 €/m² zusätzlicher BruttokollektorflächeKombinationsbonusInfo:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €...mit einem Wärmenetz: 500 €...mit einem Kesseltausch: 500 €

Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Solarheizung)

3 bis 10 Quadratmeter Bruttokollektorfläche

Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Solarheizung) beträgt: 2.000 €

Zusatzförderungen

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €
...mit einem Wärmenetz: 500 €
...mit einem Kesseltausch: 500 €

Gebäudeeffizienzbonus

zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

Optimierungsmaßnahme

Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Solarheizung) beträgt: 140 €/m² Bruttokollektorfläche

Zusatzförderungen

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €
...mit einem Wärmenetz: 500 €
...mit einem Kesseltausch: 500 €
 

Gebäudeeffizienzbonus

zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

Optimierungsmaßnahme

Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Bei Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen erhält man vom BAFA 50 €/m² zusätzlicher Bruttokollektorfläche

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €...mit einem Wärmenetz: 500 €...mit einem Kesseltausch: 500 €