BAFA Förderung für thermische Solaranlagen

Bei der Anschaffung einer thermischen Solaranlage, können Sie mit satten Förderungen von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) rechnen. Die BAFA unterstützt die Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich und hilft somit, die Anschaffungskosten zu senken.

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BAFA Basisförderung für die Warmwasserbereitung

Bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung liegt die Basisförderung bei 500 €. Dabei sollte der Pufferspeicher eine Mindestgröße von 200 Litern Fassungsvolumen und die Kollektorfläche mindestens 3 Quadratmeter aufweisen. Bei einer Bruttokollektorfläche zwischen 11 bis 40 Quadratmeter, werden 50 € pro Quadratmeter gefördert.

BAFA Basisförderung für die Heizungsunterstützung, Zuführung in ein Wärmenetz oder solare Kühlung

Bei einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung und zusätzlichen Heizungsunterstützung, Zuführung in ein Wärmenetz oder solare Kühlung beträgt die Basisförderung bis 14 Quadratmeter Bruttokollektorfläche 2.000 €. Bei diesen Systemen muss die Größe der Flachkollektoren mindestens 9 Quadratmeter betragen und der Pufferspeicher eine Größe von mindestens 40 Litern pro Quadratmeter Kollektorfläche aufweisen. Fällt die Wahl auf Vakuumröhrenkollektoren oder Vakuumflachkollektoren, müssen mindestens 7 Quadratmeter Kollektorfläche und ein 50 Liter Pufferspeicher pro Quadratmeter Kollektorfläche gegeben sein. Luftkollektoren werden allerdings nicht von der BAFA gefördert. Bei einer Bruttokollektorfläche zwischen 15 bis 40 Quadratmetern, werden 140 € pro Quadratmeter gefördert.Bei der Erweiterung der bestehenden Kollektoren um mindestens 4 bis 40 Quadratmetern, werden pro Quadratmeter Kollektorfläche 50 € bezuschusst.

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Innovationsförderung der BAFA

Durch die Innovationsförderung der BAFA ist es möglich, die Hälfte der Nettoanschaffungskosten bei Erweiterung oder Erstinstallation von Kollektoren, die vorwiegend für die solare Prozesswärmebereitstellung genutzt wird, durch die BAFA Förderung zu decken.Auch bei der Installation einer großen Kollektoranlage, gewährt die BAFA eine sogenannte Innovationsförderung. Dabei werden große Kollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bei einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 bis 100 Quadratmetern mit 100€ pro Quadratmeter bei bestehenden Gebäuden und 75€ pro Quadratmeter bei Neubauten gefördert.Bei großen Kollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und zusätzlicher Heizungsunterstützung, Zuführung in ein Wärmenetz oder solarer Kühlung, werden bei einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 100 Quadratmetern 200€ pro Quadratmeter bei bestehenden und 150€ pro Quadratmeter bei Neubauten gefördert.Die BAFA fördert jedoch auch die Wärme- oder Kälteerzeugung bei einer Kollektorfläche von 20 bis 100 Quadratmetern Bruttokollektorfläche, allerdings handelt es sich dabei um eine ertragsabhängige Förderung. Bei bestehenden Gebäuden, als auch bei Neubauten, werden 45 Cent mit dem jährlichen Kollektorertrag und der Anzahl der Kollektoren multipliziert. Daraus ergibt sich der Förderbetrag. Für die Antragssteller zur Innovationsförderung gelten die zweistufigen Antragsverfahren.Auch ist ein Innovationsbonus bei einem Neubau und Altbau möglich, wenn das Gebäude mindestens 3 Wohneinheiten und einen solaren Deckungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweist. Die Förderung ist jedoch auch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern erhältlich.

Zusatzförderungen

Die BAFA gewährt zusätzliche Förderungen neben der Basis- und Innovationsförderung. Allerdings werden die Zusatzförderungen nicht bei der Prozesswärme gewährt.

Es besteht die Möglichkeit einen sogenannten Kombinationsbonus von der BAFA zu erhalten. Wenn Sie ein Anlagensystem, wie zum Beispiel eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder zusätzlichen Heizungsunterstützung mit einer Biomasseanlage, Wärmepumpenanlage, Wärmenetz oder einem Kesseltausch kombinieren, erhalten Sie einen Bonus von 500€.

Durch den Gebäudeeffizienzbonus kann ein Bonus von bis zu 50 Prozent der Basisförderung gewährt werden. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die Anlage in einem bestehenden, effizienten Gebäude installiert wird. Dabei sollten die Anforderung an ein KfW-Effizienzhaus 55, ein hydraulischer Abgleich, eine Anpassung der Heizkurve und eine Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen erfüllt sein.

Durch eine sogenannte Optimierungsmaßnahme, erhalten Sie 10 Prozent der Nettoanschaffungskosten, wenn Sie bei der Anschaffung einer thermischen Solaranlage das Heizungssystem energetisch optimieren. Auch nach 3 bis 7 Jahren kann diese Optimierung noch stattfinden und wird in diesem Fall pauschal mit 100 bis 200€ gefördert.

Solaranlage zur Brauchwassererwärmung

Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung (Brauchwasser-Solaranlage) beträgt: 500 €

Zusatzförderungen

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage:500 €
...mit einem Wärmenetz:500 €
...mit einem Kesseltausch:500 €

Gebäudeeffizienzbonus

zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

Optimierungsmaßnahme

Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung (Brauchwasser-Solaranlage) beträgt: 50 €/m² Bruttokollektorfläche

Zusatzförderungen

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €
...mit einem Wärmenetz: 500 €
...mit einem Kesseltausch: 500 €
 

Gebäudeeffizienzbonus

zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

Optimierungsmaßnahme

Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Bei Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen erhält man vom BAFA 50 €/m² zusätzlicher BruttokollektorflächeKombinationsbonusInfo:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €...mit einem Wärmenetz: 500 €...mit einem Kesseltausch: 500 €

Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Solarheizung)

Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Solarheizung) beträgt: 2.000 €

Zusatzförderungen

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage:500 €
...mit einem Wärmenetz:500 €
...mit einem Kesseltausch:500 €

Gebäudeeffizienzbonus

zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

Optimierungsmaßnahme

Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Die Mindestförderung für eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Solarheizung) beträgt: 140 €/m² Bruttokollektorfläche

Zusatzförderungen

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer Solarkollektoranlage

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :
...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €
...mit einem Wärmenetz: 500 €
...mit einem Kesseltausch: 500 €
 

Gebäudeeffizienzbonus

zusätzlich 0,5 × Basis- oder InnovationsförderungInfo:Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

Optimierungsmaßnahme

Info:Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).-mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten Info:Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.-nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € (8.2)Info:Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Bei Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen erhält man vom BAFA 50 €/m² zusätzlicher Bruttokollektorfläche

Kombinationsbonus

Info:Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand bei Errichtung einer SolarkollektoranlageKombination mit :...einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage: 500 €...mit einem Wärmenetz: 500 €...mit einem Kesseltausch: 500 €

Übersicht der Förderungen

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von solaren Kollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder zusätzlichen Heizungsunterstützung, solaren Kälteerzeugung, Bereitstellung von Prozesswärme und Wärmenetzzuführung.

Bedingungen der BAFA

Bei der Beantragung der BAFA-Förderung, sollten auf die Regelungen der BAFA zur Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen geachtet werden.Bei der Anschaffung einer thermischen Solaranlage, sollten Sie darauf achten, dass die Anlage die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt. Weitere Informationen erhalten Sie durch den nachfolgenden Link:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/publikationen/energie_ee_solarliste.pdf

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