Solarthermie und KFW-Bankengruppe

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, vergibt bei Gebäuden, die sich durch eine energiesparende Technik oder Bauweise auszeichnen und dabei den energetischen Richtlinien der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, zinsgünstige Kredite. Im Programm Energieeffizientes Bauen und Energieeffizient Sanieren vergibt die KfW Bankengruppe somit indirekte Förderungen. An zwei Werten werden die eingeführten Energiestandards ermittelt und zwar in Transmissionswärmeverlusten des Hauses und dem Primärenergiebedarf pro Quadratmeter. Um jedoch Förderungen zu erhalten, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Um welche Bedingungen die zinsgünstigen Kredite geknüpft sind, haben wir im folgenden Artikel für Sie zusammengefasst.

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Voraussetzungen

Die KfW Bankengruppe bietet seit März 2013 über das Programm 167 die Möglichkeit pro Wohneinheit ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen von bis zu 50.000€ für die Nutzung erneuerbare Heiztechnik zu beanspruchen. Dieser Kredit kann in Verbindung der der BAFA Förderung genutzt werden. Allerdings dürfen die Förderung der BAFA und der Kredit der KfW-Bank nicht höher sein als die kompletten Anschaffungskosten. Die KfW-Bank genehmigt zwei Jahre Tilgungsfreiheit, bei einem effektiven Zinssatz von 2,02 Prozent und einer Laufzeit von 10 Jahren. Für die Anschaffung einer Solarheizung oder Verbesserung der Dämmung eines bestehenden Gebäudes, werden von der KfW-Bank bis zu 100.000€ gewährt. Allerdings muss der Antrag bereits vor den Sanierungsmaßnahmen oder vor geplantem Bau bei der Bank eingereicht werden. Wenn Sie ein neues Haus bauen und dieses mit einer thermischen Solaranlage ausstatten wollen, kommt das Programm „Energieeffizient Bauen“ zum Einsatz. Sollte dabei ein Niedrigenergiehaus oder ein Passivhaus entstehen, gewährt die Kfw-Bank einen Kredit von maximal 100.000€. Auch über das Programm namens „Erneuerbare Energien Premium“ können die kompletten Anschaffungskosten bei thermischen Solaranlagen die größer als 40 Quadratmetern aufweisen, an indirekter Solarheizung pro Wohneinheit übernommen werden. Bei natürlichen Personen und Freiberuflern, die Solarwärme für den Eigenbedarf nutzen, erhalten von der KfW Bankengruppe eine Förderung in Form eines Darlehens, die mit Tilgungszuschüssen verbunden werden können.

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Die einzelnen Programme im Überblick

Programm 167 – Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit

Bei diesem Programm, werden über die KfW-Bankengruppe thermische Solaranlage mit einer Kollektorfläche bis zu 40 Quadratmetern, Wärmepumpen mit einer Leistung von 100 kW, sowie Biomasseanlagen wie zum Beispiel Pelletheizungen zwischen 5 – 100 kW gefördert. Voraussetzung für bestehende Gebäude ist, dass die Heizanlage bereits vor dem 01.01.2009 bestand oder aber der Bauantrag bereits vorher gestellt wurde. Das Programm 167 lässt sich mit der BAFA Förderung kombinieren, solange die Förderung der BAFA und der Kredit der KfW Bank nicht die kompletten Anschaffungskosten übersteigen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Förderbeitrag von bis zu 50.000€ pro Wohneinheit, bei einem effektiven Jahreszins von 2,2 Prozent und einer Laufzeit von 10 Jahren. Außerdem erhalten Sie 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn der Laufzeit.

Programm 151 - Energieeffizient Sanieren – Kredit für Komplettsanierung

Wenn Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren, ein frisch saniertes Haus oder Eigentumswohnung kaufen möchten, können Sie bei einer Erreichung des Effizienzhausstandards Förderungen von der KfW-Bankengruppe erhalten. Außerdem können Sie dadurch nicht nur Energie, sondern auch Heizungskosten sparen. Dabei erhalten Sie einen Kredit von bis zu 100.000€ und erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 27,5% der Darlehenssumme. Bei diesem Programm beträgt der Zinssatz 0,75%, bei einer variablen Laufzeit bis zu 30 Jahren. Außerdem ist jederzeit eine außerplanmäßige Tilgung möglich.

Programm 430 – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Wenn Sie ein bestehendes Gebäude sanieren möchten, bei dem der Bauantrag vor dem 01.01.1995 ausgestellt wurde, können Sie ebenfalls verschiede Zuschüsse von der KfW-Bankengruppe erhalten. Bei einzelnen Maßnahmen besteht die Möglichkeit, zum Beispiel bei der Anschaffung einer thermischen Solaranlage, pro Wohneinheit bis zu 10% der förderfähigen Kosten mit einem Höchstsatz von 5.000€ zu erhalten. Sollte Ihr Haus jedoch nach der Sanierung den KfW-Standard 55 erreichen, kann pro Wohneinheit ein Höchstsatz von bis zu 30% der förderfähigen Kosten mit einem Betrag von bis zu 30.000€ bezuschusst werden. Je niedriger der Energiebedarf, desto höher können die Zuschüsse ausfallen.

Programm 152 – Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen

Wenn Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen planen, können Sie die Energiekosten Ihres Hauses, Ihrer Mietwohnung oder Eigentumswohnung bereits merklich reduzieren. Bei dem Programm 152 der KfW-Bank werden Einzelmaßnahmen mit einem Zinssatz von 1% gefördert. Dafür erhalten Sie den langfristig zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000€ pro Wohneinheit. Über dieses Programm kann die Heizungserneuerung, der Fensteraustausch, die Dämmung oder ein Lüftungseinbau finanziert werden. Nach Durchführung wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5% des Darlehens gewährt. Außerdem können Sie jederzeit eine außerplanmäßige Tilgung durchführen.

Programm 153 – Energieeffizient Bauen

Bei dem Vorhaben ein energieeffizientes Haus zu bauen oder zu kaufen, erhalten Sie ebenfalls von der KfW einen zinsgünstigen Kredit. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Niedrigenergiehaus beim Energiebedarf mindestens den Standard eines KfW-Effizienzhaus 55 oder eines Passivhauses aufweisen kann. Bei Erreichen des KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 15% der Darlehenssumme. Außerdem können Sie jederzeit eine außerplanmäßige Tilgung vornehmen. Bei dem Programm 153 übernimmt Ihr KfW-Darlehen 100% der Baukosten und bis zu 100.000€ pro Wohneinheit, ohne Grundstückskosten.

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