Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist ein Bundesgesetz, welches im Januar 2009 in Kraft getreten ist. Auf Basis des integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) soll es den Ausbau der erneuerbaren Energien ankurbeln. Es transportiert eine Pflicht zur Verwendung erneuerbarer Energien in Neubauten mit einer Nutzfläche > 50 Quadratmetern. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz hat zum Ziel den Anteil regenerativer Energien auf 14 Prozent anzuheben.