DIN-Norm für Solarflüssigkeiten
Die DIN-Norm 4757 T1 bestimmt, welche Anforderung die Solarflüssigkeit erfüllen muss:-Sie darf im Sommer nicht verdampfen und im Winter nicht einfrieren.-Sie darf nicht ätzend, reizend oder giftig sein-Sie muss biologisch abbaubar und umweltschonend sein.
Wie wird Solarflüssigkeit frostsicher
Wenn man ausschließlich reines Wasser für den Transport von Wärme verwendet, friert es im Winter bei tiefen Temperaturen ein und sorgt durch die Ausdehnung des Eises dafür, dass die Kollektoren der thermischen Solaranlage und die Rohrleitung Schäden davon tragen. Aus diesem Grund hat man zu 60% reinem Wasser zusätzlich 40% Propylenglykol untergemischt, um einen Frostschutz bis -23° C zu gewährleisten. Der Siedepunkt der Solarflüssigkeit wird somit erst bei 150° C erreicht. Sollten diese Werte für Ihren Standort nicht ausreichen, kann Ihre Solarflüssigkeit durch eine höhere Konzentration von Propylenglykol auch niedrigere Temperaturen als -23° C aushalten.
Ihr Fachbetrieb wird Ihnen helfen
In aller Regel wird der Bedarf von einem Fachbetrieb (Heizungsbau- und Solarunternehmen) ermittelt.Solar Fachbetriebe finden
In einem Vor-Ort-Termin wird der Heizungsfachmann die Gegebenheiten aufnehmen und den Bedarf ermitteln.
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Es geht auch ohne Frostschutz
Die Solarflüssig kann auch ohne Frostschutz funktionieren, Bedingung hierfür ist allerdings ein Drain-Back-System (DBS), auch Rückentleerungssystem genannt. Durch dieses Drain-Back-System umläuft lediglich reines Wasser zwischen dem thermischen Solarspeicher und den Kollektoren. Um die thermische Anlage vor Frostschäden zu schützen, erkennt das Drain-Back-System rechtzeitig niedrigere Temperaturen und lässt das reine Wasser automatisch in einen Auffangbehälter fließen. Falls Sie sich für dieses System interessieren, lassen Sie sich bitte hierzu fachmännisch beraten.
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